Arbeitnehmer-Verpflegung
Arbeitnehmer-Verpflegung Mahlzeiten, die der Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt an seine Mitarbeiter abgibt, sind mit einem anteiligen Sachbezugswert zu bewerten. Mit Schreiben vom 21.12.2017 (Az. IV C 5 – S 2334/ 08/1000-10 st 010518) hat das BMF die Werte für Mahlzeiten bekantgegeben, die ab 2018 gewährt werden. Demnach beträgt der Wert für ein Mittag-/Abendessen 3,23 € und für ein Frühstück 1,73 €.
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