Sachentnahmen

Sachentnahmen Mit Schreiben vom 13.12.2017 (Az. IV A 4 – S 1547/13/10001-05 st 510417) hat das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für 2018 bekanntgegeben. Diese gelten z. B. für Bäckereien, Fleischereien, Gast- und Speisewirtschaften sowie den Lebensmitteleinzelhandel. Statt eine Vielzahl von Einzelentnahmen zu buchen, kann der Geschäftsinhaber für sich und seine Familie auf die Pauschalen zurückgreifen, die getrennt nach ermäßigtem und vollem Umsatzsteuersatz aufgelistet sind.