Liebhaberei: So retten Sie die Anerkennung von Verlusten

Auch bei einer 'echten' gewerblichen Betätigung müssen Sie damit rechnen, dass der Fiskus Ihnen mangelnde Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Laut Rechtsprechung handelt es sich dabei um das Bestreben, „das Betriebsvermögen zu mehren und auf…