E-Bilanz

E-Bilanz Zur elektronischen Übermittlungspflicht von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 5b EStG in Fällen atypisch stiller Gesellschaften äußert sich das BMF in einem kürzlich veröffentlichten Schreiben (Az. IV C 6 – S 2133-b/17/10004 st 500517). Danach muss differenziert werden, ob es sich um eine atypisch stille Beteiligung an dem gesamten Unternehmen oder nur an einem Teil des Unternehmens handelt.