Bewertungsrecht

Bewertungsrecht Bei Ermittlung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen (z. B. Leibrente oder Nießbrauch) kommen sog. Vervielfältiger zur Anwendung. Diese werden vom BMF unter Berücksichtigung der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Sterbetafeln regelmäßig aktualisiert. Beachten Sie: Laut einem soeben veröffentlichten Schreiben des BMF (Az. IV C 7 – S 3104/ 09/10001 st 500417) wird es für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2018 keine neuen Werte geben. Damit bleiben weiterhin die Vervielfältiger anwendbar, die mit Schreiben vom 4.11.2016 ( st 451016) bekanntgegeben wurden.