Arbeitnehmer: Pflichtveranlagung durch Nebeneinkünfte

Erzielen Sie neben Lohn noch andere Einkünfte (z. B. aus Vermietung und Verpachtung) von mehr als 410 €, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Das hat den Vorteil, dass Sie – wenn Sie vorher nicht vom Finanzamt…