Vermögensbildung
Vermögensbildung Zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes hat das Bundesfinanzministerium am 29.11.2017 ein neues, 39-seitiges Anwendungsschreiben veröffentlicht (Az. IV C 5 – S 2430/17/10001 st 490617). Dort sind die in den vergangenen drei Jahren erfolgten Gesetzesänderungen sowie Änderungen der Vermögensbildungsgesetz-Durchführungsverordnung berücksichtigt worden. Es ersetzt ab dem 1.1.2018 das BMF-Schreiben vom 23.7.2014 (vgl. 'steuertip' 33/14), das zum 31.12.2017 aufgehoben wird.
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