Korrektur

Korrektur In 'steuertip' 42/17 informierten wir Sie über das positive Urteil des BFH mit dem Az. IX R 37/16. Die Richter entschieden, dass die beiden Ausnahmen von der zehnjährigen Spekulationsfrist für eigengenutzte Immobilien (§ 23 EStG) auch für Ferien- oder Zweitwohnungen gelten. Leider fehlt im letzten Satz unseres Beitrags das entscheidende Wörtchen 'nicht'. Richtig muss es also heißen: „Natürlich dürfen Sie die Wohnung nicht – auch nicht für eine kurze Zeit – an Dritte vermieten.“ Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.