So kommen Sie an den Heizöl-Zuschuss durch die 'Ölpreisbremse'!

Alles, was Sie zur Härtefallregelung wissen müssen

Ende vergangenen Jahres übernahm der Staat die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Zudem trat im März die Gaspreisbremse in Kraft. Damit werden aber nur Gas- und Fernwärmekunden entlastet. Dies führte zu erheblicher Kritik. Daher haben sich Bund und Länder am 30.3.2023 auf eine Härtefallregelung für Privathaushalte verständigt, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen (für kleine und mittlere Unternehmen gibt es eigenständige Förderprogramme). Der Bund stellt hierfür bis zu 1,8 Mrd. € über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Die Aufstellung der konkreten Programme und die Auszahlung erfolgen durch die Länder. Nach der Einführung der Preisbremse für Gas- und Fernwärmekunden werden damit nun auch Haushalte, die mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen, entlastet.

Wir sprachen mit der Redaktion 'steuertip', wie Privathaushalte von der Härtefallregelung profitieren.

Wie und wo beantrage ich den Heizkostenzuschuss für meinen Heizöl-Einkauf?

'steuertip': Bewohner in 13 der 16 Bundesländer können den Antrag über ein gemeinsames  Internetportal (https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN) stellen. Ausnahmen gelten für Bayern, Berlin und NRW. Dort gibt es eigenständige Portale.

Welche Fristen gibt es zu beachten? Wie lange kann ich einen Zuschuss für Heizöl beantragen?

'steuertip': Grundsätzlich kann der Antrag bis zum 20.10.2023 gestellt werden. Eine Ausnahme gilt für Berlin. Dort endet die Frist bereits am 30.06.2023.

Wie berechnet sich der Zuschuss? An welche Bedingungen ist der Zuschuss für Heizöl geknüpft?

'steuertip': Förderfähig sind Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022. Den Zuschuss gibt es für die Mehrkosten, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Maßgeblich sind aber nicht die individuell gezahlten Beträge, sondern von der Regierung festgelegte Referenzpreise. Erstattet werden 80% der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten.

Welche Referenzwerte gelten für Heizöl, Holzpellets, Holzschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks?

'steuertip': Es gelten folgende Referenzpreise (jeweils inkl. MwSt):

+ Heizöl: 71 ct/l  

+ Flüssiggas: 57 ct/l

+ Holzpellets: 24 ct/kg

+ Holzhackschnitzel: 11 ct/kg

+ Holzbriketts: 28 ct/kg           

+ Scheitholz: 85 €/Raummeter

+ Kohle/Koks: 36 ct/kg

Gibt es eine Bagatellgrenze?

'steuertip': Ja, die Erstattung muss mindestens 100 € betragen.

Gibt es eine Höchstgrenze für den Zuschuss?

'steuertip': Ja, die Höchstgrenze liegt bei 2.000 € pro Haushalt.

Welche Dokumente muss ich für den Zuschuss einreichen?

'steuertip': Erforderlich ist die Rechnung des Energielieferanten und Belege über die Zahlung, z. B. der Kontoauszug.

Benötigt man einen Steuerberater, um den Zuschuss zu erhalten?

'steuertip': Nein, das kann jeder Bürger selbst über die Internetportale erledigen.

Gilt der Heizkostenzuschuss auch für Unternehmen?

'steuertip': Nein, für kleine und mittlere Unternehmen gibt es eigenständige Förderprogramme der Länder.

Wo gibt es eine Möglichkeit, schnell und einfach nachzuprüfen, ob ich einen Zuschuss beantragen kann und wie hoch mein Zuschuss ausfallen würde?

'steuertip': Die Redaktion 'steuertip' hat hierfür ein einfaches Excel-Berechnungstool entwickelt, das kostenlos heruntergeladen werden kann.