Insolvenzverwalter kann Wohnrecht löschen lassen

Bei drohenden wirtschaftlichen Problemen wird gelegentlich versucht, Vermögen dem Zugriff eines zukünftigen ­Insolvenzverwalters zu entziehen. Das gilt insbesondere für Immobilien. Die Eintragung eines Wohnrechts auf einem eigenen Grundstück ist hierbei wenig hilfreich, denn dieses ist pfändbar und kann vom Insolvenzverwalter gelöscht werden, so der BGH mit Beschluss vom 2.3.2023 (Az. V ZB 64/21). Im Urteilsfall hatte der Eigentümer sich selbst ein Wohnrecht bestellt und danach das Grundstück als Einlage in eine GbR eingebracht. Nach seiner Insolvenz wurde die Übertragung im Wege der Insolvenzanfechtung rückgängig gemacht und das Wohnrecht gelöscht. Diese Vorgehens­weise wurde nunmehr vom BGH bestätigt.