Betriebssport nicht automatisch versichert
Sofern Arbeitnehmer an Sportveranstaltungen teilnehmen, genießen sie nicht den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, selbst wenn es sich um einen 'Firmenlauf' handelt. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 21.3.2023 (Az. L 3 U 66/21) festgestellt. Im Streitfall nahm eine Arbeitnehmerin an einer von Sportvereinen organisierten Veranstaltung teil, die auch Firmenmannschaften offenstand, und zog sich nach einem Sturz mit Inlineskatern eine Verletzung zu. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Regulierung des Schadens ab, da es sich nicht um eine Aktivität gehandelt habe, die mit der Beschäftigung in einem engen rechtlichen Zusammenhang steht. Arbeitgeber, die selbst sportliche Veranstaltungen durchführen oder 'Mannschaften' zu entsprechenden Wettbewerben schicken, sollten ihre Arbeitnehmer auf den fehlenden Versicherungsschutz hinweisen.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.