Betriebssport nicht automatisch versichert

Sofern Arbeitnehmer an Sportveranstaltungen teilnehmen, genießen sie nicht den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, selbst wenn es sich um einen 'Firmenlauf' handelt. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 21.3.2023 (Az. L 3 U 66/21) festgestellt. Im Streitfall nahm eine Arbeitnehmerin an einer von Sportvereinen organisierten Veranstaltung teil, die auch Firmenmannschaften offenstand, und zog sich nach einem Sturz mit ­Inlineskatern eine Verletzung zu. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Regulierung des Schadens ab, da es sich nicht um eine ­Aktivität gehandelt habe, die mit der Beschäf­tigung in ­einem engen recht­lichen Zusammenhang steht. Arbeit­geber, die selbst sport­liche Veranstaltungen durchführen oder 'Mannschaften' zu entsprechenden Wettbewerben schicken, sollten ihre Arbeit­nehmer auf den fehlenden Versicherungsschutz hinweisen.