Kanzlei-Ausbildungsleiter

Schon bei mittlerer Kanzleigröße ist es vorteilhaft, die Zuständigkeit für einzelne Aufgaben jeweils auf einen Mitarbeiter zu übertragen, der insoweit eigenverantwortlich tätig ist. In Bezug auf die EDV haben fast alle Kanzleien diesen Schritt bereits vollzogen. Viele Kollegen erkannten schon sehr früh die zuneh­mende Bedeutung der Ausbildung zur Sicherung des zukünf­tigen Personalbedarfs und haben bereits einen Ausbildungsleiter für ihr Büro bestimmt. Dieser ist Ansprechpartner für alle 'Azubis', organisiert kanzleiinterne Weiterbildungen, hält Kontakt zur ­Berufsschule und hat zudem ein Zeitkontingent und ein kleines Budget für gesellige Veranstaltungen oder Exkursionen. Gleichzeitig ist dieser Mitarbeiter auch in der Pflicht, falls es Probleme mit dem Auszubildenden gibt, etwa wegen fachlicher Mängel, ­Unzuverlässigkeit oder fehlender sozialer Kompetenz. Gerade die Konfliktbewältigung wird im Bereich der Ausbildung immer wichtiger, damit der dringend benötigte Nachwuchs bei berechtigter Kritik nicht voreilig das Handtuch wirft und sich eine neue Ausbildungskanzlei sucht.