Übergang von der Kassennachschau zur Außenprüfung

Schon seit 2018 darf die Finanzverwaltung unangemeldet gemäß § 146b AO Kassennachschauen durchführen und dabei Geschäftsräume und unter weiteren Voraussetzungen sogar Wohnräume betreten. Falls die getroffenen Feststellungen hierzu Anlass geben,…