Vergünstigung für nicht entnommene Gewinne

§ 34a EStG sieht eine Tarifbegünstigung für Einzel- und Mitunternehmer vor, um zumindest eine gewisse Gleichstellung mit Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften zu schaffen, deren thesaurierte Gewinne lediglich der Körperschaft- und Gewerbesteuer…