Betriebsunterbrechungsversicherung anpassen

In unserer Ausgabe 23/22 haben wir angeregt, zu prüfen, ob wegen der Preissteigerungen im zweistelligen Bereich ­Gebäude und Inventar noch ausreichend versichert sind. Unser Leser Steuerberater Heinz Fröhlich aus Hechingen hat uns in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam ­gemacht, dass auch die Betriebsunterbrechungsversicherung zu kontrollieren ist. Bei Eintritt eines Schadensereignisses ist häufig nur ein Zeitraum von 18 oder 24 Monaten versichert. Wegen hoher bürokratischer Hemmnisse beim ­Abriss von Gebäuden mit Dekontamination, fehlender Kapa­zitäten bei Bauunternehmern oder langen Lieferzeiten bei Baustoffen ist dieser Zeitraum nicht immer ausreichend und sollte eventuell auf 30 oder 36 Monate verlängert werden.