Betriebsunterbrechungsversicherung anpassen
In unserer Ausgabe 23/22 haben wir angeregt, zu prüfen, ob wegen der Preissteigerungen im zweistelligen Bereich Gebäude und Inventar noch ausreichend versichert sind. Unser Leser Steuerberater Heinz Fröhlich aus Hechingen hat uns in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Betriebsunterbrechungsversicherung zu kontrollieren ist. Bei Eintritt eines Schadensereignisses ist häufig nur ein Zeitraum von 18 oder 24 Monaten versichert. Wegen hoher bürokratischer Hemmnisse beim Abriss von Gebäuden mit Dekontamination, fehlender Kapazitäten bei Bauunternehmern oder langen Lieferzeiten bei Baustoffen ist dieser Zeitraum nicht immer ausreichend und sollte eventuell auf 30 oder 36 Monate verlängert werden.
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