Verlängerter Endspurt für Städte und Gemeinden

Die umsatzsteuerliche Übergangsregelung für juristische Personen des öffentlichen Rechts läuft nun doch nicht zum 31.12.2022 aus (Änderungsantrag zum JStG 2022 stbi252204). Die Umsatzsteuerpflicht ihrer Leistungen richtet sich erst ab 2025 nach…