Energiepreispauschale für Rentner

Energiepreispauschale für Rentner Spätestens bis 15.12.2022 sollen Rentenbezieher diese Pauschale in Höhe von 300 € erhalten. Dies gilt auch, wenn sie diesen Betrag bereits als Arbeitnehmer bekommen haben. Es handelt sich dann nicht um eine unberechtigte Doppelzahlung, die zurückzuzahlen ist. Lediglich beim Bezug von mehreren Renten ist eine Mehrfachzahlung ausgeschlossen bzw. kann zurückgefordert werden. Antworten auf die wichtigsten Fragen hierzu finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/energiepreispauschale.