Verrechnung der Energiepreispauschale mit der Einkommensteuer
Verrechnung der Energiepreispauschale mit der Einkommensteuer Unser Leser Steuerberater Thomas Gebhardt aus Köln weist darauf hin, dass die Minderung bzw. Verrechnung der Energiepauschale mit der Einkommensteuer-Vorauszahlung nicht in allen Fällen erfolgt sei. Ihm wurde von einem Finanzamt bestätigt, verschiedentlich seien ohne erkennbaren Grund die Vorauszahlungen nicht gemindert worden. Es wurde zunächst auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Erstattung/Verrechnung im Veranlagungsverfahren erfolgt. Wie der Kollege zu Recht feststellt, ist eine spätere Verrechnung nicht Sinn der Sache. Das Finanzamt hat daher angekündigt, den Vorauszahlungsbescheid zu ändern. Somit ist in allen Fällen zu prüfen, ob die Vorauszahlung gemindert wurde. Aus dem elektronischen Steuerkonto geht dies nicht hervor, weil das Soll gleichbleibt. Meist wird es jedoch kaum möglich sein, den hiermit verbundenen Zeitaufwand in Rechnung zu stellen.
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