Weihnachtsfeier für Führungskräfte

Weihnachtsfeier für Führungskräfte Nach Ansicht des FG Köln (Urteil vom 27.1.2022, Az. 6 K 2175/20; Revision unter Az. VI R 5/22 anhängig) findet die pauschale Besteuerung (Steuersatz von 25 %) für Betriebsveranstaltungen keine Anwendung auf Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen. Im Urteilsfall ging es um eine Weihnachtsfeier für Vorstandsmitglieder und Führungskräfte. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen führt somit zur Versteuerung ­eines geldwerten Vorteils nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen.