Gewinnerzielungsabsicht bei Verlusten i. S. d. § 17 EStG

Gerät eine GmbH in Insolvenz, gehen deren Gläubiger meist leer aus. Dies bedeutet jedoch nicht, dass schon bei Einleitung des Insolvenzverfahrens steuerliche Verluste i. S. d. § 17 EStG steuerlich geltend gemacht werden können, so das FG Düsseldorf