Zuschätzung durch die Betriebsprüfung

Sofern die Steuerbescheide für den Prüfungszeitraum nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO ergangen sind, können die Erkenntnisse der Betriebsprüfung nur dann ausgewertet werden, soweit eine Änderungsvorschrift dies zulässt. In…