Abweichende Kontoverbindung in der Steuererklärung
Abweichende Kontoverbindung in der Steuererklärung Ein Arbeitnehmer aus Rheinland-Pfalz wollte seiner studierenden Tochter ein Geschenk machen und gab daher ihr Konto bei der Steuererklärung für die Erstattung an. Doch die Freude über die unverhoffte Zuwendung hielt bei der jungen Studentin nicht lange an. Schon wenige Monate später meldete sie sich bei ihrem Vater mit der Nachricht, dass das Finanzamt von ihrem Konto die Einkommensteuer-Vorauszahlung der Eltern abgebucht hatte. Ein Telefonat mit dem Finanzamt brachte Klärung. Mit Angabe der neuen Bankverbindung in der Steuererklärung wurde die alte Bankverbindung gelöscht und ohne Einholung einer neuen Einzugsermächtigung von dem vermeintlich neuen Konto abgebucht. Daher ist es grundsätzlich nicht empfehlenswert, für die Auszahlung einer einzelnen Erstattung eine andere Bankverbindung anzugeben. Sollte dies einmal notwendig sein, ist bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung das Finanzamt auf diesen besonderen Umstand hinzuweisen.
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