Abrechnung eines Einspruchsverfahrens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Für Aufträge ab dem 1.7.2020 müssen Steuerberater das Einspruchsverfahren gem. § 40 StBVV nach dem RVG sinngemäß abrechnen. In dieser Beilage erfahren Sie, was das für die Abrechnung des Einspruchsverfahrens bedeutet und was dabei zu beachten ist.…