Moderater Gesetzesvollzug? — Fehlanzeige

Moderater Gesetzesvollzug? — Fehlanzeige Die Revision des Finanzamts im Fall der unterstellten Privatnutzung eines Feuerwehrfahrzeugs (siehe Seite 1) zeigt einmal mehr, dass die Verwaltung nicht immer mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl vorgeht. Politiker werden nicht müde, das private Engagement und das Ehrenamt zu loben. Zu dessen Förderung wurde jüngst sogar eine Stiftung des Bundes eingerichtet. Sobald eine Feuerwehr ein neues Dienstfahrzeug erhält, drängen sich Abgeordnete, Landräte und Bürgermeister auf dem Pressefoto für die regionalen Zeitungen und halten Sonntagsreden. Geht es jedoch darum, das außerordentliche Engagement eines ehrenamtlichen Wehrführers steuerlich zu beurteilen, der rund um die Uhr für Einsätze zur Verfügung steht, gelten für die Finanzämter offensichtlich andere Grundsätze. Selbst mit einer eindeutigen Entscheidung des Finanzgerichts gab sich die Verwaltung nicht zufrieden. Die überschaubare steuerliche Auswirkung des strittigen Sachverhalts vermittelt zudem den Eindruck, dass hier mit 'Kanonen auf Spatzen' geschossen wird. Während Politik und Verwaltung bei internationalen Umsatzsteuerkarussellen und Cum-Ex-Geschäften jahrelang hilflos zugeschaut und geschwiegen haben, wurde hier ein Fall mit geringer steuerlicher Auswirkung bis vor den BFH gebracht. Vielleicht sollten die Finanzminister ihren Verwaltungen, insbesondere den Prüfern, einmal Nachhilfeunterricht im Fach 'Moderater Gesetzesvollzug' geben.