Erlass von Säumniszuschlägen bei Aufteilung der Steuerschuld

Säumniszuschläge sind bekanntlich ganz oder teilweise nach § 227 AO zu erlassen, soweit sie ihren Zweck als Druckmittel zur pünktlichen Steuerzahlung nicht mehr erfüllen. In der Praxis sind dies vorwiegend die Fälle, in denen der Mandant nicht…