BMF-Schreiben zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung

BMF-Schreiben zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung Am 27.1.2021 hat das Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit den Ländern Entscheidungskriterien über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung zur Vermeidung einer Verbraucherinsolvenz erlassen (Az. IV A 3 – S 0550/20/ 10008:001 stbi 062103) und damit das Schreiben aus dem Jahr 2002 ersetzt. Äußerst bedauerlich ist, dass der Finanzminister die gesetzlichen Voraussetzungen von Billigkeitsmaßnahmen (§§ 163, 222, 258 und 227 AO) als Entscheidungskriterium in den Vordergrund stellt und das eigentliche Ziel eines Schuldenbereinigungsplans lediglich als zusätzlichen Gesichtspunkt nennt, der in die Ermessenserwägungen einzubeziehen ist, nämlich dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. Sachliche Billigkeitsgründe, die zum Beispiel einen Erlass rechtfertigen, sollen im Schuldenbereinigungsplan keine Rolle spielen, da diese vorab zu berücksichtigen seien. Hierauf zielende Anträge sollten also stets vorab oder parallel gestellt werden.