Unklare Regelungen bei Corona-Beihilfen
Unklare Regelungen bei Corona-Beihilfen Mit der Beantragung von Corona-Beihilfen ist ein neues Betätigungsfeld auf uns zugekommen, das uns zwar zusätzliche Einnahmen beschert, aber auch mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden ist, vor allen Dingen mit ungeahnten Haftungsrisiken. Wir Steuerberater werden unfreiwillig zur Vorprüfstelle und können uns schon bei kleinsten Fehlern dem Strafvorwurf des Subventionsbetrugs ausgesetzt sehen. Dabei stehen wir häufig in einem Spannungsfeld. Der Mandant möchte möglichst hohe Zuschüsse erhalten. Wir wollen jeden Fehler vermeiden, auch aus Haftungsgesichtspunkten. Daher bemühen wir uns in der Regel, alle Sachverhalte erschöpfend zu ermitteln. Doch leider lassen sowohl die Förderrichtlinien als auch viele Formulare entscheidende Fragen offen. Zudem werden bekanntlich Förderleistungen ständig geändert, sogar rückwirkend. Im Zweifelsfall sollten wir daher die Bewilligungsbehörde ausdrücklich auf unklare Sachverhalte bzw. Unsicherheiten bei der Beantwortung einzelner Fragen im Formular hinweisen, gegebenenfalls durch ein gesondertes Anschreiben auf dem Postweg. Nur so können wir uns vor dem Vorwurf schützen, leichtfertig unrichtige Angaben gemacht zu haben.
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