Entfernungspauschale: Nachweis der Fahrtkosten entbehrlich

Hat ein Arbeitnehmer einen weiten Weg zur Arbeit, überschreitet er mit der Entfernungspauschale schnell den Betrag von 4.500 € im Kalenderjahr. Darüber hinausgehende Kosten sind nur dann steuerlich berücksichtigungsfähig, falls der Arbeitnehmer…