Alle Faxnummern nutzen

Alle Faxnummern nutzen Rechtsanwälte nutzen gesetzliche oder gerichtliche Fristen häufig bis zu den letzten Minuten aus, was grundsätzlich zulässig ist. So hatte ein Rechtsanwalt am Tag des Fristablaufs um 23:43 Uhr begonnen, einen Schriftsatz an die zuständige Zweigstelle des OLG Frankfurt zu faxen. Nach mehreren erfolglosen Versuchen kam der Jurist auf die Idee, den Schriftsatz an die Hauptstelle des OLG zu senden, was ihm dann auch gelang, allerdings erst um 0:13 Uhr und damit zu spät. Nach einer Entscheidung des BGH (Beschluss vom 15.9.2020, Az. VI ZB 60/19) hätte der Anwalt seine Versuche, das Fax an die Zweigstelle zu schicken, rechtzeitig aufgeben müssen, um einen fristwahrenden Versand an die Hauptstelle vorzunehmen. Die meisten Finanzämter verfügen über mehrere Faxgeräte, deren Rufnummern wir für den Fall bereithalten sollten, dass eines der Geräte defekt oder dauernd besetzt ist.