Prüfung der Vereinssatzung nach § 60a AO

Die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft setzt voraus, dass sowohl die Satzung als auch die tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen der §§ 51 ff AO entsprechen. § 60a AO regelt, dass das Finanzamt in einem gesonderten Verfahren prüfen…