Detektive sind Arbeitnehmer
Detektive sind Arbeitnehmer Mit Beschluss vom 12.5.2020 (Az. L 1 BA 27/18) hat das Hessische Landessozialgericht entschieden, Detektive, die von einer Detektei nach Stunden bezahlt und in deren Namen tätig werden, seien mangels Unternehmerrisiko als Arbeitnehmer anzusehen. Die Richter ließen den Einwand des ungewollten Arbeitgebers nicht gelten, er habe lediglich Aufträge von Supermärkten, die er selbst nicht habe übernehmen können, an selbständige Detektive weitergereicht und sei nur aus Vereinfachungsgründen gegenüber den Auftraggebern als Ansprechpartner aufgetreten. Allerdings konnte von einem 'Weitergeben' der Aufträge auch keine Rede sein. Während die Detektei mit dem Supermarkt 15,50 € je Stunde abrechnete, erhielten die Detektive nur zwischen 8 € und 11,50 €.
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