Kündigung auch bei Kurzarbeit möglich

Kündigung auch bei Kurzarbeit möglich Nicht jeder Mandant wird die gegenwärtige Krise ohne Personalreduzierung überstehen. Die Beantragung und Gewährung von Kurzarbeitergeld könnte jedoch einer betriebsbedingten Kündigung entgegenstehen, da dieses bekanntlich nur bei vorübergehendem Arbeitsmangel gewährt wird, der eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigt. Schon 1997 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dieses Indiz könne entkräftet werden (Urteil vom 26.6.1997, Az. 2 AZR 494/96). Die Richter verlangten jedoch, eine betriebsbedingte Kündigung müsse während der Kurzarbeit besonders sorgfältig und stichhaltig begründet werden.