Zahlungserinnerungen entfallen

Zahlungserinnerungen entfallen Wie das Rheinland-pfälzische Landesamt für Steuern kürzlich in einer Presseerklärung mitgeteilt hat, werden die Erinnerungen an die fälligen Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen letztmalig im ersten Quartal 2020 verschickt. Ab Juni 2020 wird der Versand der Zahlungserinnerungen eingestellt. Hierdurch will das Land Rheinland-Pfalz jährlich 220.000 € an Porto- und Papierkosten sparen. In seiner Veröffentlichung hierzu verweist das Landesamt auf die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens und empfiehlt dieses allen Steuerzahlern. So sehr Sparbemühungen zu begrüßen sind, wird mit dieser Maßnahme wieder einmal an der falschen Stelle gespart, nämlich beim Service am Bürger. Während in anderen Bereichen Gelder großzügig ausgegeben werden, zeigt man Kostenbewusstsein, sobald dies zulasten des Bürgers geht. Auch ein weiterer Gesichtspunkt mag für die Finanzbeamten entscheidungserheblich gewesen sein: Mit Sicherheit werden viele Steuerzahler zukünftig ihre Vorauszahlungen versehentlich verspätet leisten. Dem Finanzminister kann dies vor dem Hintergrund der anfallenden völlig überzogenen Säumniszuschläge nur recht sein. So kommen zu den ersparten Kosten noch zusätzliche Einnahmen hinzu.