Hinweis auf Krankenversicherungspflicht von Betriebsrenten

Hinweis auf Krankenversicherungspflicht von Betriebsrenten Arbeitgeber müssen nach einem Urteil des BAG vom 18.2.2020 (Az. 3 AZR 206/18) ihre Arbeitnehmer nicht zwingend darauf hinweisen, dass für eine Rente aus einer Pensionskasse Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Erteilt ein Arbeitgeber jedoch – zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsversammlung – Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haftet er gegebenenfalls für Schäden, die dem Arbeitnehmer durch fehlerhafte Auskunft entstehen, wie durch den Anfall von Sozialversicherungsbeiträgen. Sofern Mandanten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung etwa in Form einer Pensionskasse anbieten, sollten diese ihre Arbeitnehmer, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Versicherer, umfassend über alle rechtlichen Aspekte informieren.