BFH zum Erlass von Nachzahlungszinsen

Steueransprüche können gemäß § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, sofern deren Einziehung im konkreten Einzelfall eine unbillige Härte darstellen würde. Die größte Bedeutung hat diese Vorschrift im Bereich der Säumniszuschläge. Hier ist…