§ 129 AO: Akteneinsicht beantragen

Unterläuft dem Finanzamt beim Erlass eines Steuerbescheids ein Schreib- oder Rechenfehler oder eine sonstige offenbare Unrichtigkeit, kann dieses mechanische Versehen bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nach § 129 AO berichtigt und der…