Ungewollte Selbstanzeige per Notarvertrag

Ungewollte Selbstanzeige per Notarvertrag Einen kuriosen Fall aus der Praxis schilderte uns eine Kollegin, den wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Gegen einen ihrer Mandanten wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestand, er habe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in den letzten Jahren nicht vollständig erklärt. Der Betroffene hatte zur Umschichtung seines Vermögens und wegen der derzeit hohen Immobilienpreise ein vermietetes Mehrfamilienhaus zu einem attraktiven Preis veräußert. Um den hohen Ertragswert des Objekts als zugesicherte Eigenschaft festzuhalten und zu dokumentieren, war dem Notarvertrag eine vollständige Liste der in den letzten drei Jahren erzielten Nettomieten beigefügt. Mit deutscher Gründlichkeit waren dabei alle Wohnungen einzeln aufgeführt, um nachzuweisen, dass es keine Leerstände gab. Im Rahmen seiner Mitteilungspflichten schickte der Notar ein Exemplar dieses Kaufvertrags mit der Liste aller Mieten an das Finanzamt. Der zuständige Veranlagungsbezirk interessierte sich jedoch nicht nur für die Versteuerung des Veräußerungsgewinns, sondern konnte auch schnell feststellen, dass die bisher erklärten Mieten sehr deutlich unter denen lagen, die im Notarvertrag aufgeführt waren. Die sich anschließende Überprüfung der Einnahmen erstreckte sich selbstverständlich nicht nur auf das veräußerte Objekt.