Steuergeheimnis lockern
Steuergeheimnis lockern Das Steuergeheimnis (§ 30 AO) hat eine zentrale Bedeutung im deutschen Steuerrecht. Zwar wurde es – wie so vieles – in den letzten Jahren zum Nachteil des Steuerzahlers aufgeweicht, zum Beispiel durch die §§ 31a, 31b AO. Im Zuge seiner Kandidatur um den SPD-Vorsitz erklärt Bundesfinanzminister Olaf Scholz seinen Genossen, er strebe zur Gewährleistung höchstmöglicher Transparenz eine Veröffentlichung an, wie viele Steuern ein multinationaler Konzern in Deutschland zahlt. Auch wenn Olaf Scholz zwischenzeitlich zurückgerudert sein soll, ist es für uns Steuerfachleute schon erstaunlich, dass man nicht nur in Europa, sondern auch bei deutschen Politikern bereit ist, das Steuergeheimnis auf dem Altar des politischen Opportunismus zu opfern.
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