Handlungsbedarf durch neue Grundsteuer

Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer erfolgt zum 1.1.2022 eine Hauptfeststellung. Danach soll diese mit einem Abstand von sieben Jahren durchgeführt werden, also erneut zum 1.1.2029. Die so ermittelten Grundsteuermessbeträge…