Steigende Mieten — höhere geldwerte Vorteile

Steigende Mieten — höhere geldwerte Vorteile Mittlerweile werden die ersten Fälle bekannt, in denen Betriebs- oder Lohnsteueraußenprüfer die tatsächlich gezahlte Miete für Wohnungen beanstanden, die an Arbeitnehmer überlassen wurden. Gerade in Ballungsgebieten mit explodierenden Mieten klafft bekanntlich eine große Lücke zwischen der Miethöhe bei Altverträgen und neuen Abschlüssen. Letztere treiben jedoch die Mietspiegel in die Höhe. Übereifrige Finanzbeamte vergleichen bei der Wohnraumüberlassung an Arbeitnehmer – aber auch an nahe Angehörige – ob die aktuell gezahlte Miete dem Mietspiegel entspricht. Selbst wenn die Nutzungsentgelte regelmäßig moderat angepasst wurden, ergeben sich häufig Lücken, die nach Ansicht des Finanzamts zu steuerpflichtigen geldwerten Vorteilen führen. Hiergegen sollten sich Betroffene zur Wehr setzen und den Prüfer darauf hinweisen, dass er im wahrsten Sinne des Wortes Äpfel mit Birnen vergleicht, sofern er seit Jahren laufende Mietverhältnisse mit aktuellen Mietpreisen vergleicht. Bekanntlich stellt der Mietspiegel – vereinfacht ausgedrückt – die Obergrenze bei neu abgeschlossenen Verträgen dar und nicht etwa den Mindestbetrag, den ein Vermieter fordern kann. Unabhängig davon sollten Mandanten, die Mietverträge mit Arbeitnehmern oder nahen Angehörigen geschlossen haben, darauf achten, zumindest angemessene Mieterhöhungen vorzunehmen.