Schwerpunkte und Probleme bei den Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung (Teil II)

GmbH-Geschäftsführer sind sozialversicherungsrechtlich immer als Arbeitnehmer einer GmbH anzusehen. Dies ergibt sich insbesondere auf Grund der Organstellung und der damit verbundenen organisatorischen Eingliederung sowie der Weisungsgebundenheit…