Verbindliche Zusage nach Außenprüfung

Die verbindliche Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung nach §§ 204 ff. AO wird sehr selten genutzt. Gerade wenn sich Betriebsprüfungen über einen längeren Zeitraum hingezogen haben und mit Mühe ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis gefunden…