Kein Kompensationsverbot für nicht geltend gemachte Vorsteuern

Aufgrund des Kompensationsverbots nach § 370 Abs. 4 S. 3 AO gelten Steuern bekanntlich auch dann als verkürzt, wenn sie aus anderen Gründen hätten ermäßigt werden können. Damit soll ausgeschlossen werden, dass jemand zunächst zwar bewusst falsche…