Volles Elterngeld durch Gewinnverzicht

Volles Elterngeld durch Gewinnverzicht Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 13.12.2018 (Az. B 10 EG 5/17 R) entschieden, der Gesellschafter einer Personengesellschaft habe Anspruch auf das volle Elterngeld, wenn er nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag im betreffenden Zeitraum keinen Anspruch auf (anteiligen) Gewinn hat. Im Urteilsfall hatte die Klägerin, die mit ihrem Bruder eine Steuerkanzlei in Rechtsform einer GbR betrieb, aufgrund entsprechender Regelungen im Gesellschaftsvertrag während der Elternzeit keinen Anspruch auf anteiligen Gewinn. Der im Steuerbescheid ausgewiesene Jahresgewinn darf für die Berechnung des Elterngeldes nicht mehr auf das gesamte Jahr und damit auch auf die Monate der Elternzeit verteilt werden. Das BSG folgt somit den gesetzlichen Neuregelungen der Einkommensanrechnung.