Beteiligung eines Steuerberaters an der Steuerhinterziehung seines Mandanten — Diese Fallstricke sollte ein Berater kennen (II)

Lösung (zum Beispiel 7 aus Teil I): Ein schuldhaftes Verhalten des Beraters ist ausgeschlossen, wenn er die Tätigkeit auf eine Hilfskraft übertragen hat, die nach den konkreten Einzelfallumständen zur Bearbeitung geeignet war und deren mögliche…