Befugnisse der Steuerberaterkammer
Befugnisse der Steuerberaterkammer Manche Kollegen möchten sich gerne mit einem akademischen Titel schmücken, der zuweilen auch im Ausland erworben wurde. Diese dürfte es freuen, dass eine Steuerberaterkammer einem Mitglied nicht die Führung eines ausländischen – hier slowakischen – Doktortitels versagen und dies folglich auch nicht durch einen Verwaltungsakt feststellen darf. Sie kann aufgrund einer zum Gewohnheitsrecht erstarkten Übung sogar verpflichtet sein, solche akademischen Grade in ihr Berufsregister einzutragen. Ausländische akademische Grade dürfen nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts geführt werden. Der Kammer fehlt somit die Ermächtigung, die Zulässigkeit des Führens eines solchen Titels zu überprüfen. Dies wurde durch den 6. Senat des FG Sachsen mit Urteil vom 17.5.2018 (Az. 6 K 10/17 stbi 241803) festgestellt. Die durch die Kammer eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist beim BFH anhängig (Az. VII B 110/18).
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.