Politik geht mit schlechtem Beispiel voran
Politik geht mit schlechtem Beispiel voran Nach dem Willen der Politiker — allen voran die Grünen — sollen Steuerberater und Rechtsanwälte dem Finanzamt anzeigen, wenn sie unter legaler Ausnutzung des Steuerrechts ihren Mandanten behilflich sind, Konstruktionen zur Steuerersparnis einzurichten. Hierüber haben wir bereits in unseren Ausgaben 09/17 und 15/17 berichtet. Damit stellen sich die Volksvertreter, denen wir die Gesetzgebungskompetenz übertragen haben, ein Armutszeugnis aus. Sie sind — trotz umfangreicher Experten in Behörden sowie externer Berater — nicht in der Lage, das komplizierte Steuerrecht zu überblicken. Daher wollen sie uns aufbürden, sie über legal bestehende Möglichkeiten der Steueroptimierung zu informieren, und zwar unter Nennung der betreffenden Mandanten. Ein möglicher Nutzen erscheint jedoch zweifelhaft. Wie wenig die Politik und die sie unterstützende Verwaltung tatsächlich in der Lage sind, selbst ihnen bekannten Gestaltungsmissbräuchen entgegenzuwirken, können wir jetzt der Presse entnehmen. Die Steuerschäden, die durch 'Cum-Ex-Geschäfte' verursacht wurden, sind weit größer als ursprünglich angenommen. Sie sollen sich auf über 55 Mrd. € belaufen. Anscheinend benötigte der deutsche Steuergesetzgeber zehn Jahre, um die missbräuchliche Gestaltung zu erkennen und das Steuerschlupfloch zu schließen. Doch es kommt noch schlimmer: Obwohl das fragwürdige Steuersparmodell bereits seit 2002 bekannt gewesen sein soll, wurden andere europäische Länder erst 2015 vor den Umgehungsgeschäften gewarnt. Möglicherweise wäre manchem europäischen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe erspart geblieben, sofern der deutsche Finanzminister das getan hätte, was die Politik jetzt von uns Steuerberatern verlangt, nämlich ein Modell der Steuerumgehung den zuständigen Behörden mitzuteilen. Doch auch hier sind die Verantwortlichen in Verwaltung und Politik wieder mit schlechtem Beispiel vorangegangen.
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