Folgen des Brexit für Ltd.

Folgen des Brexit für Ltd. Noch immer betreuen wir in unseren Kanzleien viele Mandanten, die ihr Unternehmen in der Rechtsform der englischen Limited (Ltd.) betreiben. Momentan ist kaum abschätzbar, wann genau und zu welchen Konditionen das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlässt. Eine Folge könnte jedoch sein, dass die englischen Gesellschaften ihre Niederlassungsfreiheit verlieren und als solche in Deutschland nicht mehr anerkannt werden. Das Justizministerium prüft derzeit, wie durch eine Änderung des Umwandlungsgesetzes die Möglichkeit geschaffen wird, die britische Gesellschaft in eine inländische Rechtsform umzuwandeln. Betroffene Mandanten sollten daher die gesetzliche Entwicklung beobachten, um zeitnah reagieren zu können oder schon jetzt den Weg aus der Ltd. suchen.