Auch Inselanwalt muss für Vertretung sorgen

Auch Inselanwalt muss für Vertretung sorgen Mit Beschluss vom 10.4.2018 (Az. VI ZB 44/16) hat der BGH klargestellt, auch ein Rechtsanwalt, der auf einer Nordseeinsel praktiziert und kein eigenes Personal beschäftigt, müsse Vorkehrungen für den Fall einer plötzlichen Erkrankung treffen. Er hat einen Anwalt zu finden, der zur Not fristwahrende Schritte unternimmt. Im Urteilsfall hatte ein Rechtsanwalt wegen eines plötzlich aufgetretenen Burnouts die Frist für eine Berufungsbegründung versäumt. Für den hieraus resultierenden Schaden muss er aufkommen.