Kollegen helfen Kollegen
Kollegen helfen Kollegen Zugewinnausgleich und Versorgungswerk Welcher Kollege hat Erfahrung mit der Berechnung des Zugewinnausgleichs, falls ein Guthaben beim Versorgungswerk der Zahnärzte zwischen den Ehegatten aufzuteilen ist? Der Ehemann (Zahnarzt) kann sich Beiträge, die er bis zum 31.12.2014 in das Versorgungswerk geleistet hat, auszahlen lassen. Dieses ist von ihm zu versteuern. Hat die Ehefrau dann Anspruch auf die Hälfte des ausgezahlten Betrags abzüglich Einkommensteuer? Oder ist es günstiger, den anteiligen Anspruch gegen das Versorgungswerk auf die Ehefrau zu übertragen, sodass die Auszahlung bei Zufluss von ihr zu versteuern ist? Hinweise bitte an StB Th. Sommer, Tel.: 0251 285020, E-Mail: ThorstenSommer@steuerundrecht.de Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag Ein Mandant hat 101 Monatsbeiträge in ein Versorgungswerk gezahlt. Nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb im Jahr 1985 wurden die angesammelten Beträge bei einem dem Versorgungswerk angeschlossenen Versicherungsunternehmen in einer Summe in einer beitragsfreien Lebensversicherung angelegt. Bei Fälligkeit im Jahr 2017 wurde von den Erträgen Kapitalertragsteuer einbehalten (wegen Versicherung gegen Einmalbetrag). Da jedoch mehrere Jahre monatliche Beiträge gezahlt wurden und die Überleitung auf die Lebensversicherung direkt vom Versorgungswerk erfolgte, wurde im Rahmen der Veranlagung die Erstattung der Kapitalertragsteuer beantragt und vom Finanzamt abgelehnt. Kann ein Kollege helfen? Hinweise bitte an StB Rainer Lüth, Tel.: 0451 625013, E-Mail : steuerberlueth@aol.com
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